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Hausordnung der Theodor-Heuss-Schule

Umgang miteinander
Wir, alle am Schulleben Beteiligten, wollen das Zusammenleben und Zusammenarbeiten an unserer Schule so gestalten, dass ein erfolgreicher Unterricht gewährleistet ist und sich alle wohlfühlen und entfalten können.

Deshalb sollten wir uns im Umgang miteinander darum bemühen
  •  
  • die anderen zu respektieren,
  •  
  • uns in die anderen einzufühlen und für sie einzutreten,
  •  
  • Konflikte friedlich auszutragen,
  •  
  • im demokratischen Sinn mutig, aber auch tolerant für unsere Überzeugungen einzutreten,
  •  
  • für uns selbst und für die Gemeinschaft Verantwortung zu übernehmen.
     
    Verantwortlichkeit bedeutet auch, dass
  •  
  • Klassenzimmer und Schulhaus Möglichkeiten zu verantwortlicher Mitgestaltung bieten und
  •  
  • jeder sorgsam mit öffentlichem oder privatem Eigentum (dazu gehören auch Tische und Stühle) umgeht, es nicht beschmutzt, beschädigt oder unbefugt benutzt.

    Betreten des Schulgebäudes
    Die Klassenzimmer sind vor der ersten Unterrichtsstunde ab 7.30 Uhr geöffnet. Aufsicht führen die in der ersten Stunde unterrichtenden LehrerInnen. Beginnt der Unterricht zu einem späteren Zeitpunkt, darf das Schulgebäude 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden, wenn dem keine räumlichen Engpässe entgegenstehen. Fachräume dürfen nur im Beisein der Lehrkraft betreten werden.

    Verlassen des Schulgeländes
    Während der Unterrichtszeit und in den Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes nur in Ausnahmefällen und nur mit Genehmigung einer Lehrkraft erlaubt.

    Große Pause
    Die große Pause wird grundsätzlich im Freien verbracht. Die LehrerInnen der Hauptschulklassen schließen die Klassenzimmer ab.
    Die Pausenordner überprüfen, ob die Flure leer sind.
    Zum Pausengelände zählen die befestigten Plätze zwischen den Gebäuden sowie der Verkehrsübungsplatz.
    Das Schneeballwerfen ist auf Grund der hohen Verletzungsgefahr verboten.
    Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

    Zweiräder
    Die SchülerInnen stellen ihre Zweiräder am Fahrradständer an der Turnhalle ab.

    Fahrschüler/Schulbusverkehr
    Die FahrschülerInnen warten auf ihrer jeweiligen Schulbusse ausschließlich an den dafür eingerichteten Bushaltestellen. Das Verhalten im Bus regelt die Busordnung des Schulträgers.

    Mobile Datenträger
    Das Mitbringen und der Gebrauch von mobilen Datenträgern (CD-Player, Discman, MP3-PLayer, Walkman ..) ist untersagt.

    Handy
    Das Handy muss vor Unterrichtsbeginn ausgeschaltet werden, nach Unterrichtsende darf es wieder benutzt werden. (Die Pausen zählen als Unterrichtszeit)